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   BVerwG, 28.06.2016 - 8 B 21.15   

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https://dejure.org/2016,19625
BVerwG, 28.06.2016 - 8 B 21.15 (https://dejure.org/2016,19625)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2016 - 8 B 21.15 (https://dejure.org/2016,19625)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 8 B 21.15 (https://dejure.org/2016,19625)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuchersuchen auf Eintragung als Berechtigte der Erbengemeinschaft

  • rechtsportal.de

    VermG § 2 Abs. 1
    Grundbuchersuchen auf Eintragung als Berechtigte der Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2016 - 8 B 21.15
    Darüber hinaus hätte dargelegt werden müssen, dass im verwaltungsgerichtlichen Verfahren insbesondere durch Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung auf entsprechende Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder sich dem Gericht auch unabhängig hiervon entsprechende Ermittlungen hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2016 - 8 B 21.15
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Tatsacheninstanz - insbesondere das Unterlassen von Beweisanträgen - zu kompensieren (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 8 B 84.06

    Kostenerstattung im Anschluss an einen Organstreit bei Anrufung des Gerichts zur

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2016 - 8 B 21.15
    Mit der Gehörsrüge muss ein Beschwerdeführer schlüssig und substantiiert darlegen, welches vom Rechtsstandpunkt des angegriffenen Urteils aus gesehen entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht übergangen hat bzw. was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dies für die angegriffene Entscheidung erheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 8 B 84.06 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 13.09.2016 - 8 KSt 2.16

    Anforderungen an den Antrag auf Nichterhebung von Kosten im Sinne des § 21 GKG

    Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Nichterhebung von Kosten auf Grundlage des Beschlusses vom 28. Juni 2016 im Verfahren - 8 B 21.15 - wird abgelehnt.

    Der Antrag, die Kostenfestsetzung auf Grundlage des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2016 im Verfahren - 8 B 21.15 - auszusetzen bzw. einzustellen, ist als Antrag auf Nichterhebung von Kosten nach § 21 GKG zu behandeln, weil eine Kostenrechnung an die Klägerin noch nicht erstellt ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 1 L 68/19

    Schadensersatz wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen: Ehemaliger Bürgermeister

    Abgesehen davon, dass der Beklagte nicht aufzeigt, warum die auch nach seinem Vorbringen vom Verwaltungsgericht erteilten Hinweise zu vage gewesen sein sollen, muss ein Beteiligter, der geltend macht, er habe sich zu einer bestimmten Frage nicht äußern können, gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dies für die angefochtene Entscheidung erheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - 8 B 84.06 -, juris Rn. 4, und vom 28. Juni 2016 - 8 B 21.15 -, juris Rn. 7).
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